AGBs


1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer im Sinne des KSchG erfolgen ausschließlich auf
Grund unserer „Verkaufs- und Lieferbedingungen“, die somit Vertragsbestandteil und daher auch für
unsere Käufer verbindlich sind. Hinweise des Käufers auf (von unseren) abweichende Geschäfts -
bedingungen in der Bestellung oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken gelten
als nicht beigesetzt. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.
2. Anbote
Unsere Anbote verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung; ein Zwischenverkauf
bleibt uns vorbehalten. Mehr- oder Minderlieferungen im Ausmaß von bis zu 10 % gelten als genehmigt.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Verpackung, ohne Mehrwertsteuer, und innerhalb Österreichs frei Aufgabestation Wien. Wir behalten uns vor, Versandkosten in Rechnung zu stellen.
Die Lieferungen werden zu den am jeweiligen Versandtag gültigen Preisen und Rabatten verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Fälligkeit: Unsere Fakturen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den reinen
Warenwert und den entsprechenden Mehrwertsteuersatz gewährt, jedoch nur dann, wenn keine
Rechnungen älteren Datums unbeglichen sind. Sofortige Fälligkeit tritt ein, im Falle von Teilzahlungen
bei Verzug auch nur mit einer Rate und bei bonitätsmindernden Umständen. Bei Zahlungs schwierig -
keiten des Käufers, d.h. bei Verzug mit zumindest einer Rechnung, sind wir berechtigt, weitere
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen. In diesen Fällen behalten wir uns
das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung
Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der Vertragsverpflichtung des Käufers fraglich erscheinen lassen. Soweit wir die Zahlung durch Kreditkarten akzeptieren, wird unsere Forderung
erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt.
Verzug: Der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung von Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen. Zahlungsverzug berechtigt uns außerdem, die
Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen.
Aufrechnungsverbot: Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen des Käufers gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.
5. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen sind unverbindlich. Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Versendens bzw. die
Bereitstellung der Ware. Sollte durch unvorhergesehene Lieferhindernisse seitens unserer Lieferanten
oder durch sonstige Umstände, ohne unser Verschulden die Ausführung des Auftrages unmöglich gemacht werden, so sind wir berechtigt, auch bei bestätigten Aufträgen entweder die angegebene
Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist in allen Fällen ausgeschlossen. Nachträglich auf
Käuferwunsch erfolgende Änderungen entbinden uns von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Wir
sind auch berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so
sind wir berechtigt, eine Nachfrist von maximal 14 Tagen zu setzen; nach fruchtlosem Fristablauf haben
wir das Recht a) den Kaufpreis geltend zu machen, ohne dass dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, oder b) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wird von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines
weiteren Nachweises bedarf, 20 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen;
die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Rechte wegen Annahmeverzug
stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines
Schuldenregulierungs- bzw. sonstigen Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer) stellt oder er oder
einer seiner Gläubiger einen Konkursantrag stellt oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden
Vermögens abgewiesen wird.
Abrufaufträge: Wird keine Abruffrist vereinbart, sind auf „Abruf“ bestellte Waren innerhalb von drei
Monaten vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Widrigenfalls trifft den Käufer die Rechtsfolgen
des Annahmeverzugs. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware lagert ab dem Ablauftermin auf Kosten
und Gefahr des Käufers bei uns und wir sind berechtigt, Lagerkosten und die uns für Außenstände verrechneten bankmäßigen Zinsen für den Fakturenwert der nicht abgerufenen Ware zu verrechnen. Nach
Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten und dem Käufer die
bis zur anderweitigen Verwertung entstandenen Zinsen, Lagerkosten und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös in Rechnung zu stellen.
6. Versand
Wir versenden ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Separatabmachungen hinsichtlich
Freibelieferung gelten nur für die Frachtkosten, nicht für die Transportrisiken, diese gehen in allen Fällen
zu Lasten des Käufers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne dass hieraus besondere Ansprüche
hergeleitet werden können. Bei Versendung durch uns, auch bei Frankolieferung, geht die Gefahr in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den 1. Frachtführer bzw. einen Spediteur mit Übergabe an diesen
auf den Käufer über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Aufbewahrungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Käufers.
Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu
machen.
7. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald wir eine schriftliche oder mündliche Bestellung nachweislich
erhalten und wir nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich (einschließlich elektronisch) oder mündlich widersprechen, oder wir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung die Auslieferung vornehmen bzw. die Ware abholbereit melden. Sollte die genannte Frist wegen Einholung wichtiger
Lieferdaten nicht eingehalten werden können, so ist uns seitens des Käufers eine ausreichende
Nachfrist für den „Widerspruch“ bzw. Lieferung zu setzen. Der Widerspruch kann von jedem mit der
Abwicklung der Bestellung befassten Mitarbeiter wirksam abgegeben werden. Im Übrigen können
rechtsverbindliche Erklärungen (welcher Art auch immer) ausschließlich von der Geschäftsführung (laut
Firmenbuch) abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass jegliche Zu- bzw. Aussagen welcher Art
auch immer (insbesondere bezogen auf Produkteigenschaften, Anwendung, Technik, Eignung, etc.), die
von unseren Mitarbeitern getätigt werden, nur Auskünfte darstellen, für uns nicht verbindlich sind und
nicht Vertragsinhalt werden, sodass wir für derartige Zu- und Aussagen auch nicht Gewähr leisten oder
haften, wenn sie nicht von der Geschäftsführung (laut Firmenbuch) bestätigt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem
Zustand unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen,
einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Der Käufer trägt das
volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes
oder der Verschlechterung. Unsere Waren sind bis zu einer allfälligen Verarbeitung vom übrigen
Lagerbestand des Käufers getrennt zu verwahren und ist am Ort der Verwahrung durch ein
Hinweisschild darauf hinzuweisen, dass diese Waren Eigentum unseres Unternehmens sind. Diese
Waren dürfen erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit
Dritten übereignet werden. Sollten diese Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet werden, so steht uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen verarbeiteten
Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das
gleiche wie bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, und zwar im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte aus der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unwiderruflich ab. Sollten diese Waren ungeachtet des Hinweises
auf unser Eigentum gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche
Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon binnen 48 Stunden
schriftlich unter genauer Angabe des Gläubigers, der einschreitenden Behörde oder des Gerichtes und
der jeweiligen Geschäftszahl des Aktes zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall unabhängig
von einem Rücktritt vom Kaufvertrag unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir wegen Unterlassung der frist- und formgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer vergeblichen
Aufwendungen zu ersetzen. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt oder von dritter Seite gegen ihn ein Konkursantrag gestellt worden ist, ist er verpflichtet, uns unverzüglich davon zu verständigen und uns eine Aufstellung über die noch vorhandene,
unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auch soweit sie verarbeitet ist, zu übersenden und
uns bei der Sicherstellung oder Abholung unseres Eigentums zu unterstützen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
Das Recht auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden;
die Frist beginnt mit dem Tag der Versendung oder Abholung der Ware zu laufen. Belastungsanzeigen
werden nicht anerkannt, es gelten ausschließlich von der Firma Sefra ausgestellte Gutschriften.
Quantitäts- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen unverzüglich nach Übernahme und vor Weiterverarbeitung nachweislich schriftlich geltend gemacht werden.
Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung, Behandlung oder Verarbeitung
entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach Untersuchung des Produkts und einwandfreier Schadensfeststellung durch das Lieferwerk erfolgen. Der Käufer hat die beanstandete Ware
zu diesem Zweck für uns kostenlos einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine
Ersatzlieferung zum Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe
der Anerkennung durch das Lieferwerk. Bei Inanspruchnahme von Ersatzlieferungen oder Gutschriften,
sind wir berechtigt, zur Beurteilung zweckdienliche Unterlagen zu verlangen. Wir haften für Schäden
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von
Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für
zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von
Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse und Gewinne, Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Das Regressrecht nach § 933b ABGB wird
ausgeschlossen.
10. Vertragsrücktritt
Tritt der Käufer von seiner Verpflichtung aus dem Vertrag zurück, aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, erwächst uns daraus ein Schadensersatzanspruch, der sich aus dem entgangenen Gewinn
sowie Aufwendungen für Auftragsbearbeitung als auch die Warenbereithaltungskosten ergibt. Wir sind
berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 25 % des vereinbarten Kaufpreises als
Schadenersatz, jedoch mindestens eine Entschädigung in der Höhe von EUR 50,– geltend zu machen;
die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Warenrückgaben werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kaufbelegs, nur
mit ausdrücklicher, schriftlicher (elektronischer) Zustimmung der Sefra-Geschäftsführung (laut
Firmenbuch), nur in vollen Verpackungseinheiten bzw. originalverschlossenen Gebinden und nur in wiederverkaufsfähigem Zustand angenommen.
Bei Abgabe der Ware in einer Sefra-Filiale werden die allfälligen Frachtkosten der ursprünglichen
Anlieferung in Rechnung gestellt. Bei Abholung der Ware durch Sefra beträgt der Abzug ebenfalls die
Frachtkosten der ursprünglichen Anlieferung sowie die Kosten für den Rücktransport zu SEFRA. In beiden Fällen wird eine Frachtkostenvergütung von mindestens EUR 20,– verrechnet.
Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen und abgetöntes Material sind von der Rücknahme grundsätzlich und ausnahmslos ausgeschlossen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die
Rücknahme von wässrigen Produkten sowohl bei großer Hitze als auch in den Wintermonaten (Oktober
bis März) nicht möglich ist. Für Tapeten und andere Raumausstattungsartikel gelten die
Rücknahmebedingungen der Raumausstattungs-Abteilung.
11. Produkthaftung
Gegen Forderungen nach dem PHG können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder
Vorlieferanten befreien. Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler
in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
das Handelsgericht Wien. Wir sind jedoch berechtigt, ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht
anzurufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13. Pflichten des Käufers / technische Informationen
Pläne, Abbildungen, Farbtonmuster, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, und ähnliche technische Angaben, auch in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, Technischen Merkblättern,
Sicherheitsdatenmerkblättern, und dgl. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel
dar. Unterschiedliche Chargennummern können auch zu Abweichungen führen. Technische
Informationen basieren auf dem neuesten Stand der Technik und unseren Erfahrungen; im Hinblick auf
die Vielfalt der Untergründe und Objektbedingungen (einschließlich Witterung) ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung diese in eigener Verantwortung
auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen
fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Unsere schriftlichen und mündlichen anwendungstechnischen
Beratungen und Anleitungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von seiner Aufgabe, die
Ware vor der Verarbeitung oder Verkauf auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fach- und handwerksgerecht zu prüfen. Insbesondere ist der
Käufer verpflichtet, Farbtöne vor der Verarbeitung am Objekt auf Farbtongenauigkeit zu überprüfen; geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bei Vermischung mit Fremdprodukten entfällt jegliche Gewährleistung.
14. Sonstiges
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit
der übrigen Vertragsbestimmungen. Diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen am nächsten kommen. Von uns abgegebene
Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und
unserer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung. Gegebene Zusagen unserer Vertreter bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

Unsere DVR lautet: 0628662

Stand: MÄRZ 2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen – März 2022